Teilnahmebedingungen

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der mainzplus CITYMARKETING GmbH (nachfolgend mainzplus) als Veranstalter und dem jeweiligen Veranstaltungsteilnehmer (nachfolgend Teilnehmer).

2. Anmeldung zur Veranstaltung

2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt online. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der von mainzplus bezeichneten Veranstaltung dar. Der Vertrag kommt unmittelbar mit Abschluss des Online-Registrierungsverfahrens und Zahlung der Teilnahmegebühr zustande.

2.2 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht, da mainzplus eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, zu einem festgelegten Termin erbringt (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

3. Veranstaltungsformat

3.1 Die digitale Veranstaltung ermöglicht eine virtuelle Teilnahme bei Verwendung eines geeigneten Empfängergeräts (Computer, Laptop, Tablet, nachfolgend Endgerät genannt).

3.2 Über die folgenden technische Anforderungen für einen möglichst störungsfreie Empfang sollte der Teilnehmer mindestens verfügen: Ein moderner Browser (mit aktueller Software-Version) und eine Streaming-fähige Internetverbindung ist Pflicht.

3.3 mainzplus behält sich vor, inhaltliche und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vom angekündigten Format und Programm vorzunehmen. Dies umfasst auch die Berechtigung, angekündigte Künstler & Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas vergleichbar qualifizierte Vortragende/Künstler etc. zu ersetzen.

4. Zugang zur Veranstaltung, Teilnahmegebühr

4.1 Die Teilnahmegebühr für das angebotene Veranstaltungsformat umfasst die digitale Zulassung zur Veranstaltung. Dabei ist nur eine Session pro Account möglich, so dass die Anmeldung an mehreren Geräten gleichzeitig nicht möglich ist.

4.2 Der Zugang zur Veranstaltung erfolgt nach Registrierung und Anmeldung auf der Plattform und Kauf des bezeichneten „Produkts“. Das Produkt entspricht einem digitalen Veranstaltungsticket. Die Zugangsdaten zur Veranstaltung werden anschließend per E-Mail zugesandt. Nach dem Kauf ist das Produkt mit dem Account verknüpft und das Produkt kann genutzt werden.

5. Haftung

5.1 Störungen und Netzausfälle auf dem Übertragungsweg (Internet) zum Teilnehmer liegen nicht in der Risikosphäre von mainzplus. Ansprüche gegen mainzplus auf Erstattung von Teilnahmegebühren oder Schadensersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.2. Verletzt mainzplus wesentliche Vertragspflichten, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. In der Regel wird in einem solchen Fall die Teilnahmegebühr erstattet. Schadensersatzansprüche wegen zu vertretenden Pflichtverletzungen, die keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen, sind ausgeschlossen, es sein denn sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten von mainzplus. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte, also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten.

5.3 Für Personenschäden, die auf einer zu vertretenden Pflichtverletzung von mainzplus beruhen, haftet die mainzplus unbeschränkt.

5.4 Die vorstehenden Haftungsbestimmungen und Haftungsbeschränkungen gelten vollumfänglich auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der mainzplus.

6. Datenschutz

Personenbezogene Teilnehmerdaten speichert mainzplus gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zur Veranstaltungsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO) und für die Einladung des Teilnehmers bei wiederkehrenden Folgeveranstaltungen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO) für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten nach der Veranstaltung. Die für die Rechnungserstellung erforderlichen Informationen werden gemäß gesetzlichen Fristen für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert bzw. aufbewahrt. Externe Dienstleister, die im Auftrag von mainzplus persönliche Teilnehmerdaten zum Zweck der Registrierung oder Akkreditierung erhalten, sind vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Weitere Informationen zur Verarbeitung der Teilnehmerdaten & -rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung von mainzplus (www.mainzplus.com/service/datenschutz).

7. Gender-Hinweis

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechterformen. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter, sondern ist als geschlechtsneutral zu verstehen.

8. Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung nach § 36 VSBG

8.1 Als Online-Anbieter sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr.

8.2 mainzplus nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil und ist hierzu weder bereit noch verpflichtet.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9.2 Ist der Teilnehmer kein Verbraucher oder hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden können. mainzplus ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Teilnehmers anzurufen.

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